Zu Sicherheitsüberprüfungen an elektrisch betriebenen Lagergeräten ist jeder Betreiber verpflichtet – das sind Sie!
Grundlage dafür sind die Richtlinien für Lagereinrichtungen und -geräte des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (BGR 234), wonach kraftbetriebene Regale und Schränke nach Bedarf, jedoch mindestens jährlich einmal von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden müssen.
Erklärung Wartung:
Ergänzend zur Sicherheitsüberprüfung ist es empfehlenswert präventive Wartungen an Ihren Lagersystemen durchführen zu lassen. Im Zuge einer Wartung kann der aktuelle Gerätezustand beurteilt und evtl. anstehende Reparaturarbeiten früher erkannt werden.
Daraus ergeben sich u.a. folgende Vorteile:
- Reduktion möglicher Ausfälle
- Werterhalt Ihrer Investition
- Hohe Systemverfügbarkeit
- Verbesserte Lieferbereitschaft
- Stabilisierung der Abläufe
- Hohe Rendite durch optimale Auslastung
