Besondere Bedingungen zur Servicevereinbarung Hotline
1. Geltungsbereich
Telefonische Beratungs- und Unterstützungsleistungen der KARDEX Deutschland GmbH (kurz: KARDEX) für KARDEX-Geräte werden zu den nachstehenden Bedingungen erbracht. Ergänzend gelten die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie die Besonderen Dienst- leistungsbedingungen der KARDEX.
2. Leistungsumfang
KARDEX stellt eine telefonische Fernbetreuung (Hotline) im technischen Kundendienst zur Unterstützung bei der Störungsanalyse und zur Störungsbeseitigung im Betrieb von KARDEX-Geräten rund um die Uhr (7 Tage/24 Stun- den) zur Verfügung. Ausgeschlossen sind lediglich die Zeiten 24.12. und 31.12. jeden Jahres ab 14:00 Uhr sowie der 01.01. komplett. Diese Leistung ist ein Notdienst und nicht dafür geeignet, gewöhnliche Servicearbeiten zu unterstützen, die zu den regulären Geschäftszeiten erledigt werden können. Im Leistungsumfang enthalten ist die tele- fonische Bereitschaft eines Technikers rund um die Uhr. Die fernmündliche Beratung zur Beseitigung von Störungen beim Betrieb von KARDEX-Geräten im Rahmen der Möglichkeiten eines Telefongesprächs zwischen dem diensthabenden Techniker und dem geschulten Kundenpersonal. Die Protokollierung der Rufannahme, der gemeldeten Störung und Abstimmung über eventuell erforderliche Maß- nahmen sowie deren Einleitung. Folgearbeiten wie beispielsweise Reparaturen, der Einbau von Ersatzteilen oder Reinigungen sowie allgemeine Beratungen des Kundenpersonals oder ähnliche Tätigkeiten gehören nicht zum Leistungsumfang.
3. Mitwirkung des Kunden
Die Störung des betroffenen KARDEX-Gerätes ist ausschließlich durch zuvor bei KARDEX geschultes Kunden- personal gegenüber dem diensthabenden KARDEX Techniker zu melden. Dabei hat die Nennung der PIN-Nummer, der Gerätebezeichnung, des Modells und der Seriennummer sowie eine bestmögliche Störungsdarstellung zu erfolgen. Die Weitergabe der Hotline-Telefonnummer von KARDEX oder einer zur Servicevereinbarung gehörigen PIN-Nummer an Dritte ist im eigenen Interesse einer guten Erreichbarkeit ausdrücklich untersagt. Der Kunde wird die technischen Einrichtungen zur fernmündlichen Betreuung verfügbar halten. Leitungskosten gehen zu Lasten des Kunden.
4. Gebühr, Zahlungsbedingung
Für die telefonische Fernbetreuung wird eine Jahresgebühr erhoben. Die Jahresgebühr ist nach Abschluss der Vereinbarung und Erhalt der Rechnung ohne Abzug sofort fällig. KARDEX behält es sich vor, die Jahresgebühr bei Veränderungen der die Kosten der Leistungen beeinflussenden Faktoren (z. B. Personal-, Material- und Arbeitsmit- telkosten, Änderung der steuerlichen oder gesetzlichen Regelungen) zu erhöhen. Um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen erfolgt keine individuelle Benachrichtigung. Der Kunde erhält in diesem Falle das Recht innerhalb eines Monats nach Erhalt der erhöhten Jahresgebührenrechnung unter Einhaltung einer Frist von einem Monat nach Zugang der Rechnung die Vereinbarung zu kündigen.
5. Haftung
KARDEX haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflicht- verletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. KARDEX haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch falsche Bedienung der KARDEX- Geräte, telefonische Fehlübermittlungen, fehlerhafte Aus- führungen, nicht geschultes Personal des Kunden oder eine verspätete Erreichbarkeit des diensthabenden Technikers aufgrund eines anderweitigen telefonischen Fernbera- tungsgespräches entstehen. Für Folgen, die sich aus Unterlassung oder Verzögerung von eingeleiteten Maßnahmen ergeben, haftet KARDEX nur bei zurechenbarem vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. KARDEX haftet nicht bei höherer Gewalt oder sich auswirkenden Ereignissen außerhalb der Kontrolle von KARDEX (z.B. Störung der Telefonleitung oder des Funknetzes). Die Haftung der KARDEX für grobes Verschulden ist auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für in KARDEX-Geräten gelagerte Waren und Güter ist ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung der KARDEX ausgeschlossen, insbesonde- re wegen Betriebsunterbrechung, entgangenem Gewinn oder dem Verlust von Daten oder Informationen.
6. Laufzeit
Diese Vereinbarung hat eine Laufzeit von zunächst einem Jahr ab vereinbartem Vertragsbeginn. Sie verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen eine Regelungslücke enthalten, nicht Vertragsbestandteil geworden sein oder ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen den Parteien hiervon unberührt (§ 306 Abs. 1 BGB). Es gelten die Rechtsfolgen des § 306 Abs. 2 und 3 BGB. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit eine Vereinbarung zwischen den Parteien hierüber zulässig ist – für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Bedingungen Memmingen


